Die Gewässerentwicklungsplanung dient der Bewertung des Strukturgütezustandes unserer Fließgewässer, der Erfassung der vorhandenen Defizite und der Ableitung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen für einen Entwicklungszeitraum von 10 – 15 Jahren. Der Gewässerentwicklungsplan ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Fließgewässer.