Zweck der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war die Schaffung von Bauplanungsrecht zur Betriebserweiterung eines seit 1993 am Planungsstandort ansässigen Unternehmens. Das Planvorhaben stand im Kontext zu den Bestrebungen der Gemeinde Sonneborn, den Unternehmensstandort im Gemeindegebiet zu stärken und die Erhaltung der vorhandenen Arbeitsplätze langfristig zu sichern.